Entsorgung von Glaswolle

KMF-Sanierung nach TRGS 521: Ausbau und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern.

Sie wollen keine Gefahrenstoffe mehr auf Ihrem Grundstück? Dann klicken Sie hier und schreiben uns, Ihr Problem ist bald Geschichte!

Für alte Mineralwolle, auch genannt Glaswolle oder Steinwolle, gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot, gemäß Gefahrenstoffverordnung. Alte Glaswolle oder Steinwolle die vor 2000 in ein Objekt eingebracht wurde, darf nicht so einfach demontiert werden. Dies muss nach den Vorschriften der TRGS 521 erfolgen. Wir als fachkundiger Betrieb können durch unsere geschulten Mitarbeiter diese Gefahrenstoffe so demontieren, so dass für Sie zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr besteht. Diese Demontage der alten Glaswolle wird aufgrund der Krebsgefahr durch aufwendige Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Wir kümmern uns um die Entsorgung und um sämtliche bürokratische Hürden. Kontaktieren Sie uns und Sie erhalten innerhalb von 72 Stunden Ihr passendes Angebot. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.

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Jens Nordmann
Gewerbepark Pirgo I-8
26169 Friesoythe