Wir geben hier einen Einblick in mögliche Förderprogramme

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Maßnahme: Photovoltaikförderung in der Stadt Oldenburg

Förderer: Stadt Oldenburg

Programm: Photovoltaik

Bezeichnung: Förderprogramm Photovoltaik

Förderart: Zuschuss

Laufzeit: je nach gültiger Haushaltssatzung

Das städtische Förderprogramm zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bietet Barzuschüsse bei der Finanzierung einer Solarstromanlage. Förderfähig ist die Errichtung von Photovoltaik (PV-Anlagen) mit einer elektrischen Leistung von 3 bis 35 Kilowatt Spitzenleistung (Kilowattpeak) auf und an Gebäuden im Gebiet der Stadt Oldenburg.

Wie sieht die Förderung aus?

  • Maximale Fördersumme 1.500 Euro pro Anlage im Leistungsbereich 3 bis 10 Kilowatt-Spitzenleistung
  • Maximale Fördersumme 2.750 Euro pro Anlage im Leistungsbereich 11 bis 20 Kilowatt-Spitzenleistung
  • Maximale Fördersumme 4.250 Euro pro Anlage im Leistungsbereich 21 bis 35 Kilowatt-Spitzenleistung
  • Zusätzlicher Festbetrag von 1.000 Euro für Fassadenanlagen, Überdachungsanlage und kombinierte Photovoltaik/Solarthermie (PVT-Module)
  • 300 Euro für Balkonmodule mit eigene Wechselrichter
  • 150 Euro für die Umstellung des Messkonzeptes von einer Volleinspeisung auf eine Überschusseinspeisung



Maßnahme: Wallbox Förderung Nicht mehr verfügbar

Durchgestrichen

Förderer: KFW Bank

Programm: Zuschuss 440

Bezeichnung: Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)

  • Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt
  • Für Ladestationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter
  • Sie erhalten einen pauschalen Zu­schuss von 900 € pro Ladepunkt . Die Anzahl der Lade­punkte geben Sie schon im Antrag an.
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 € betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn Ihre Lade­station mehrere Lade­punkte hat, können Sie pro Lade­punkt 900 € Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 900 € pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss redu­ziert (siehe Tabelle).
  • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
  • Bevor Sie Ihre Lade­station bestellen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussportal.
  • Arbeiten abgeschlossen? Weisen Sie es im Zuschussportal bis zum 07.10.2021 nach und wir zahlen Ihnen den Zuschuss aus. Wenn der Nachweis nach diesem Datum erfolgt, kann der Zuschuss nicht ausgezahlt werden.
Ohne Gewähr


Durchgestrichen

Maßnahme: Photovoltaik (PV) – Batteriespeicher Nicht mehr verfügbar

Förderer: N Bank

Förderung eines Photovoltaik-Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage

Zuschuss bis zu 40 % der Speicherkosten

Was wird gefördert?

  • Investitionen in stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit
    • ... dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp oder
    • ... mit der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage um mindestens 4 kWp
  • Neugebaute oder erweitere PV Anlage und Batteriespeicher müssen in Niedersachsen errichtet und betrieben werden

Wie wird gefördert?

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40 % der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems (Großunternehmen bis zu 30%)
  • ...20 € pro m² PV-Modul für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen
  • maximale Förderhöhe 50.000 Euro
  • Förderung nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde (kWh) des Batteriespeichers beträgt

Antragstellung

Eine Antragstellung ist bis zum 30.09.2022 möglich.